Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand vom 01.01.2013)

1. Anmeldung, Vertragsbeginn
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Unterschrift eines Ehepartners gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Ehepartners.

2. Vertragslaufzeit, Kündigung
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Einzelunterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Büro der connect. – Schülerakademie.

3. Leistungen

– Einzelunterricht / Gruppenunterricht
Der Unterricht findet im Allgemeinen im Einzelunterricht statt und dauert jeweils 45 Minuten pro Unterrichtseinheit. In speziellen Fällen können auch Gruppen für einzelne Fächer gebildet werden, wenn sich die Schüler auf der gleichen Schule und in der gleichen Jahrgangstufe befinden. Hierzu werden fachspezifische Kleingruppen von maximal 4 alters- bzw. leistungshomogenen Schülerinnen/Schülern zusammengestellt. Um zusätzliche Klassenarbeitsvorbereitungen zu ermöglichen, darf die Gruppenmitgliederzahl auch vorübergehend um 1 erhöht werden. Reduziert sich die Gruppenstärke vorübergehend auf 1, wird die Unterrichtszeit auf 45 Minuten verkürzt.

– Probeunterricht
Jede/r Schüler/in hat vor einer Erstanmeldung die Möglichkeit, kostenlos an einem 45-Minütigen Einzelunterricht teilzunehmen.

– Lernberatung
Jedem/r angemeldeten Schüler/in steht eine kostenfreie persönliche Lernberatung zu. Dies ist im Allgemeinen ein Gespräch, in welchem individuelle Lernprobleme ausgelotet und Grundlagen von Lern-, Konzentrations- und Zeitplanungstechniken angesprochen werden. Weiterführende Übungen werden dann entweder im Rahmen des Fachunterrichts oder falls notwendig in speziellen zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Kursen durchgeführt. Auf Wunsch nimmt die Nachhilfeschule Kontakt mit den Fachlehrern an der öffentlichen Schule auf.

– Elterngespräche
Neben den regelmäßig stattfindenden Gesprächen können sich Eltern jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren. Die connect.- Schülerakademie wird dann nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrern einen persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.

4. Tarife

– Einzelunterricht
Die Gebühren erfahren Sie auf Anfrage. Sie werden monatlich im Voraus fällig und in der Regel per Lastschrift bezahlt. Sie fallen auch in den Ferien an. Sollte die Bank die Abbuchung aus nicht von der Schülerakademie verschuldeten Gründen nicht akzeptieren, gehen die fälligen Bankgebühren zu Lasten des Zahlungsschuldners.

Preise individueller Vereinbarungen werden zwischen Kunden und der connect. – Schülerakademie abgesprochen und im Anmeldeformular dokumentiert.

– Gruppenunterricht
Für den Gruppenunterricht gelten die Preise wie im Einzelunterricht. Jedoch wird im Rahmen des Gruppenunterrichts die Dauer verdoppelt. In der Regel beträgt die Gruppenunterrichtszeit 90 Minuten.

– Hinweis
Preisänderungen von maximal EUR 5,- monatlich zum Schuljahresbeginn behalten wir uns vor.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche MwSt., die z. Zt. nicht erhoben wird. Bei Änderung der gesetzlichen Regelung ist die Nachhilfeschule berechtigt, diese zusätzlich zu erheben.

5. Versäumnis von Unterricht
Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung aus wichtigem Grund wird versäumter Unterricht möglichst zeitnah zu den Fehlstunden nachgeholt. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens 24 Stunden vor der Unterrichtsstunde. Verspätet abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden. Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung des Vertrages können Ersatzstunden nicht mehr nachgeholt werden. Im Krankheitsfall werden Nachholstunden angeboten, sofern nicht mehr als zwei Krankmeldungen eingereicht werden.

6. Unterrichtsausfall / Nachholstunden
Unterricht, der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar und falls nicht besondere pädagogische Gründe gegen diese Terminierung sprechen. Angesammelte Nachholstunden verfallen unabhängig vom Verursacher mit Wirkung zum Ende eines jeden Schuljahres.

7. Änderungen des Vertrages (Unterrichtshäufigkeit, Unterrichtsfächer)
Der Nachhilfe- und Förderunterricht beginnt zunächst in der vereinbarten Unterrichtshäufigkeit pro Woche und mit den vereinbarten Unterrichtsfächern. Die Unterrichtshäufigkeit kann zu jedem Monatsbeginn mit einer Frist von 1 Monat geändert werden. Die Gebühren werden entsprechend angepasst. Ein Wechsel der Fächer ist nach Absprache eventuell auch kurzfristig möglich.

8. Ferienregelung
Unterricht findet auch in den Ferien statt, außer vom 23. Dezember bis 6. Januar, am Rosenmontag, am Faschingsdienstag, am Freitag nach Fronleichnam und an allen gesetzlichen Feiertagen. Falls der Unterricht in den Ferien nicht wahrgenommen werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden Nachholstunden angeboten.

-Sommerferien
Vom 01. August bis einschließlich 31. August findet kein regulärer Nachhilfeunterricht statt. In diesem Monat wird auch kein Monatsbeitrag erhoben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in dieser Zeit evtl. vorhandene Nachholstunden einzulösen, oder zusätzliche Einzelstunden zum Vorzugspreis –wie in der Preistabelle genannt- zu buchen.

9. Schlussbestimmung
Es gilt nur das, was vorstehend bzw. auf dem Anmeldeformular schriftlich niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten abgezeichnet werden.